Die Partnerschaftsgesellschaft Dr. Leinweber & Partner wurde im Jahr 2004 durch die Herren Dipl.-Betriebswirt Rechtsanwalt Dr. Rudolf Leinweber, WP/StB Wendelin H. Priller, Dipl.-Finanzwirt StB Peter Beberweyk, Dipl.-Kaufmann WP/Steuerberater Wolfgang Reinhard gegründet. Nach dem Ausscheiden der WP/StB zum 31.12.2008 und der Aufnahme zweier neuer Gesellschafter besteht Dr. Leinweber & Partner Rechtsanwälte nunmehr aus den Partnern
Dipl.-Betriebswirt Dr. jur. Rudolf Leinweber Rechtsanwalt
Johannes Rothmund Rechtsanwalt
C. Tobias Buus Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenzrecht
Zudem üben drei weitere angestellte Rechtsanwälte ihre Tätigkeit bei Dr. Leinweber & Partner Rechtsanwälte aus.
Unsere Philosophie
Zu einer erfolgreichen Rechtsverfolgung gehört neben effizienter, juristischer Bearbeitung - gerade in der heutigen Zeit - auch immer die Einbeziehung aller wirtschaftlichen Komponenten.
Aufgrund der leider immer häufiger zu beobachtenden langen Laufzeiten von gerichtlichen Verfahren mit oftmals ungewissem Ausgang sind wir daher - soweit möglich und gewünscht - immer bestrebt, außergerichtliche Lösungs- und Einigungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Sollte eine Einigung allerdings nicht möglich sein, so sind sämtliche für die Partnerschaftsgesellschaft Dr. Leinweber & Partner tätigen Rechtsanwälte zu Vertretung bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen.
Nach unserer Auffassung kann nur durch die Spezialisierung des jeweiligen Rechtsanwaltes auf ausgewählte Rechtsgebiete eine hohe Qualität der anwaltlichen Beratung erreicht werden. Aus diesem Grunde legen wir im Interesse unserer Mandanten Wert auf stetige Fort- und Weiterbildung.
Unsere Ziele
Wir möchten unsere bereits gefestigte Position auf dem heimischen Markt der Rechtsanwaltskanzleien bei weiterer Steigerung der Qualität ausbauen und dabei neue Mandanten, insbesondere aus dem Mittelstand, von unserer Arbeit überzeugen. Mit klassischen Werbemaßnahmen halten wir uns bewußt zurück und gehen davon aus, dass die beste Empfehlung der gute Leumund bei unseren Mandanten ist.